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   BayObLG, 04.12.1970 - BReg. 2 Z 9/70   

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BayObLG, 04.12.1970 - BReg. 2 Z 9/70 (https://dejure.org/1970,1581)
BayObLG, Entscheidung vom 04.12.1970 - BReg. 2 Z 9/70 (https://dejure.org/1970,1581)
BayObLG, Entscheidung vom 04. Dezember 1970 - BReg. 2 Z 9/70 (https://dejure.org/1970,1581)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Gültigkeit eines Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung bei dem die Lasten durch Erhebung von Zuschlägen entsprechend der Anzahl der in den einzelnen Wohnungen wohnenden Personen verteilt wurden; Befähigung des Verwalters die Wohnungseigentümer im Prozeß zu ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 760
  • MDR 1971, 300
  • BayObLGZ 1970, 290
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.05.1970 - VII ZB 3/70

    Bestandskraft von Mehrheitsbeschlüssen der Eigentümerversammlung;

    Auszug aus BayObLG, 04.12.1970 - BReg. 2 Z 9/70
    Dies gilt auch dann, wenn die Wohnungseigentümer einen Mehrheitsbeschluß über eine Angelegenheit gefaßt haben, welche einem solchen nicht zugänglich war, sondern Einstimmigkeit erfordert hätte (BGH LM WEG § 23 Nr. 1 = NJW 1970, 1316 = MDR 1970, 753).

    Gemäß § 43 Abs. 4 Nr. 2 WEG müssen von Amts wegen alle Wohnungseigentümer einer Gemeinschaft und deren Verwalter jedenfalls dann auch formell an einem Verfahren beteiligt werden, wenn der Verfahrensgegenstand zugleich die Verwaltung und die gemeinsamen Rechte sämtlicher Wohnungseigentümer betrifft (vgl. BGH aaO mit Anm. von Pick in NJW 1970, 2061; …

    Es wird in seiner Entscheidung davon auszugehen haben, daß auch ein ablehnender Beschluß einer Wohnungseigentümer Versammlung nur dann anfechtbar ist, wenn ein Rechtsschutzbedürfnis hiefür besteht (vgl. Baumbach/Hueck GmbHG 13.Aufl. Anhang zu § 47 S. 248), und daß jede Verlautbarung der Wohnungseigentümer, die nach deren Willen einen Beschluß darstellen soll, als solcher zu behandeln ist, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob Verstöße gegen vorgeschriebene Abstimmungsmehrheiten vorliegen (BGH NJW 1970, 1316 mit Anmerkung von Pick NJW 1970, 2061).

  • BGH, 14.12.1959 - V ZR 197/58

    Prozeßführungsbefugnis als Prozeßvoraussetzung

    Auszug aus BayObLG, 04.12.1970 - BReg. 2 Z 9/70
    Da es sich bei der Verfahrensstandschaft um eine Verfahrensvoraussetzung handelt, die in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu berücksichtigen ist, also auch noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz (vgl. BGHZ 31, 279/281 und 48, 12/15, BayObLGZ 1969, 209/211, je mit Nachweisen), ist das Rechtsbeschwerdegericht befugt, deren Vorliegen ohne Bindung an die Feststellungen des Beschwerdegerichts zu prüfen (BGHZ und BayObLGZ aaO).
  • BGH, 09.05.1967 - Ib ZR 59/65

    Klagebefugnis des Deutschen Anwaltsvereins

    Auszug aus BayObLG, 04.12.1970 - BReg. 2 Z 9/70
    Da es sich bei der Verfahrensstandschaft um eine Verfahrensvoraussetzung handelt, die in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu berücksichtigen ist, also auch noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz (vgl. BGHZ 31, 279/281 und 48, 12/15, BayObLGZ 1969, 209/211, je mit Nachweisen), ist das Rechtsbeschwerdegericht befugt, deren Vorliegen ohne Bindung an die Feststellungen des Beschwerdegerichts zu prüfen (BGHZ und BayObLGZ aaO).
  • BayObLG, 09.02.1965 - BReg. 2 Z 276/64

    Weitere sofortige Beschwerde der Verwalterin einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus BayObLG, 04.12.1970 - BReg. 2 Z 9/70
    Verletzt der Verwalter die sich hieraus für ihn ergebenden Pflichten, so können die Gemeinschafter gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG; BayObLGZ 1969, 209/214 und 1970, 1/4 = MDR 1970, 507 = NJW 1970, 1136 = ZMR 1970, 274); unter Umständen rechtfertigt ein solches Verhalten auch seine sofortige vorzeitige Abberufung (vgl. BayObLGZ 1965, 34/42, 44).
  • BayObLG, 27.01.1970 - BReg. 2 Z 22/69
    Auszug aus BayObLG, 04.12.1970 - BReg. 2 Z 9/70
    Verletzt der Verwalter die sich hieraus für ihn ergebenden Pflichten, so können die Gemeinschafter gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG; BayObLGZ 1969, 209/214 und 1970, 1/4 = MDR 1970, 507 = NJW 1970, 1136 = ZMR 1970, 274); unter Umständen rechtfertigt ein solches Verhalten auch seine sofortige vorzeitige Abberufung (vgl. BayObLGZ 1965, 34/42, 44).
  • BayObLG, 18.03.1970 - BReg. 2 Z 36/69
    Auszug aus BayObLG, 04.12.1970 - BReg. 2 Z 9/70
    Beruht sie nicht unmittelbar auf Gesetz (z. B. §§ 335, 432, 1011, 1368, 1422, 2039 BGB; - gesetzliche Prozeßstandschaft -), so setzt sie die Ermächtigung des Rechtsträgers, die auch durch schlüssige Handlung erteilt werden kann, sowie ein eigenes rechtsschutzwürdiges Interesse des Klägers oder des Beklagten voraus, das fremde Recht geltend zu machen oder dieses zu verteidigen (BayObLGZ 1969, 209/212 und 1970, 65/69 = MDR 1970, 586 = …
  • OLG Hamburg, 09.12.1969 - 2 U 45/69
    Auszug aus BayObLG, 04.12.1970 - BReg. 2 Z 9/70
    Verletzt der Verwalter die sich hieraus für ihn ergebenden Pflichten, so können die Gemeinschafter gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen (§ 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG; BayObLGZ 1969, 209/214 und 1970, 1/4 = MDR 1970, 507 = NJW 1970, 1136 = ZMR 1970, 274); unter Umständen rechtfertigt ein solches Verhalten auch seine sofortige vorzeitige Abberufung (vgl. BayObLGZ 1965, 34/42, 44).
  • RG, 24.10.1933 - II 100/33

    1. Wie ist die Rechtslage, wenn der Vorsitzende der Generalversammlung einer

    Auszug aus BayObLG, 04.12.1970 - BReg. 2 Z 9/70
    Keinesfalls könnte die Ungültigkeitserklärung dahin führen, daß damit der abgelehnte Antrag als angenommen gilt (RGZ 142, 123/129; Soergel/Siebert/Schultze-v.Lasaulx BGB 10.Aufl. § 32 Rdnr. 27).
  • BayObLG, 27.10.1971 - BReg. 2 Z 85/70

    Aufteilung der Wohnanlage durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft;

    Das gilt auch im Passivstreitverfahren, in dem Ansprüche gegen den Verwalter als Prozeß-(Verfahrens-)standschafter verfolgt werden sollen (BayObLGZ 1970, 290/297).

    Das Verfahren ist dem der Zivilprozeßordnung ähnlich, so daß die Übernahme einzelner Rechtsinstitute und die entsprechende Anwendung von Bestimmungen, auch soweit sie nicht ausdrücklich für anwendbar erklärt sind, gerechtfertigt sind (BayObLGZ 1969, 209/212; 1970, 290/294).

  • BayObLG, 04.01.1973 - BReg. 2 Z 73/72

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Verwalter; Zustimmung; Beruf;

    So wurden z.B. die Institute der Prozeßstandschaft (BayObLGZ 1965, 193; 1970, 290/294), der Widerklage (BayObLGZ 1971, 313), des Feststellungsantrags (BayObLGZ 1965, 283), der Streitverkündung und Nebenintervention (BayObLGZ 1970, 66), der Vorabentscheidung über den Anspruchsgrund (BGH MDR 1953, 220 u. 544) und sogar der Dispositionsmaxime (Habscheid aaO S. 102; Jansen aaO Vorbem. 59 ff. §§ 8-18; Keidel aaO § 12 Rdnr. 111) übernommen.
  • BayObLG, 17.07.1972 - BReg. 2 Z 16/72

    Erhebung einer Sonderumlage; Recht des Verwalters auf Einsichtnahme in die

    Mit Recht weist das Landgericht insoweit darauf hin, daß es auch in dem sogenannten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit - und ein solches ist das Verfahren nach § 43 WEG (BayObLGZ 1965, 193/198; Keidel a.a.O. § 12 Rdnrn. 109, 110; Weitnauer/Wirths a.a.O. § 43 Rdnr. 1) - nicht Parteien im technischen Sinn der Zivilprozeßordnung gibt, sondern nur Beteiligte ( § 43 Abs. 4 WEG ), und daß deshalb ein Antrag nicht bereits wegen fehlender Passivlegitimation des vom Antragsteller benannten Antragsgegners zurückgewiesen werden darf; denn es ist Aufgabe des Gerichts, nach Maßgabe der gestellten Anträge von Amts wegen festzustellen, wer an dem Verfahren zu beteiligen ist (BayObLGZ 1970, 290/292 = NJW 1971, 760 = MDR 1971, 300).
  • BayObLG, 21.04.1972 - BReg. 2 Z 125/71

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Sie rügte das Verfahren des Amtsgerichts hinsichtlich der notwendigen Beteiligung aller Wohnungseigentümer (erledigt durch Senatsbeschluß vom 4.12.1970 = BayObLGZ 1970, 290 = NJW 1971, 760 = MDR 1971, 300), wiederholte zur Sache ihre Rechtsausführungen im ersten Rechtszug und machte ergänzend geltend, dem Antrag vom 20.5.1969 fehle das Rechtsschutzbedürfnis, denn im Hinblick auf die unterbliebene Anfechtung der Beschlußfassung über die Jahresabrechnung - inzwischen hatten die Wohnungseigentümer am 20.2.1970 auch die "Personenumlage" in der Jahresabrechnung 1969 mit Mehrheit gebilligt - könne selbst eine Ungültigerklärung des angefochtenen Beschlusses nichts mehr an den Tatsachen ändern.
  • BayObLG, 04.08.1975 - BReg. 2 Z 50/75

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Die Antragstellerin ist daher für den Herausgabeanspruch aktivlegitimiert (BayObLGZ 1969, 209/211 ff. = NJW 1971, 760 = Rpfleger 1970, 65; BayObLGZ 1975 Nr. 41).
  • BayObLG, 24.06.1975 - BReg. 2 Z 41/75

    Durch Eigentümergemeinschaft an Verwalter gerichtetes Verbot der Vermietung und

    Die insoweit vom Senat in der Entscheidung vom 4.12.1970 (BayObLGZ 1970, 290 = NJW 1971, 760) vertretene gegenteilige Meinung wird nicht aufrechterhalten.
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